Allgemeine Geschäftsbedingungen
A) Mietvertrag
I. Grundlage für den Mietvertrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Der Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche oder digitale Unterschrift, die in Textform erfolgt, oder durch eine verbindliche telefonische Bestellung, welche der Vermieter schriftlich oder in Textform (beispielsweise per E-Mail) bestätigen muss.
II. Als Mieter können eine oder auch mehrere Personen auftreten, die im Mietvertrag ausdrücklich als solche benannt sein müssen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr zu vereinbaren, dass der Mieter den Mietwagen an eine namentlich aufgeführte Person als berechtigten Fahrer überlassen darf (nachfolgend „berechtigte/r Fahrer“). In diesem Fall erklärt der Mieter, dass alle von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere in Bezug auf die Übernahme seiner Vertragspflichten, auch im Namen des bzw. der berechtigten Fahrer gelten. Somit wirken sämtliche Erklärungen sowohl für als auch gegen den bzw. die berechtigten Fahrer. Ist der Mieter berechtigt, den Mietwagen einem berechtigten Fahrer zu überlassen, so muss er diesen sorgfältig auswählen und insbesondere sicherstellen, dass der berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt der Überlassung des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und die damit verbundenen Auflagen erfüllt.
III. Mit Ausnahme der oben genannten Regelung ist es dem Mieter nicht gestattet, den Mietwagen gegen Entgelt oder leihweise an Dritte weiterzugeben, auch nicht für kurze Zeit. Die Nutzung des Mietwagens zu gewerblichen Zwecken, wie beispielsweise Carsharing oder gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung, ist dem Mieter untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung haftet der Mieter in vollem Umfang für sämtliche Schäden an dem Mietwagen und verliert die vereinbarte Haftungsreduzierung im Falle eines Unfalls oder Schaden.
B) Allgemein
I. Eine Übergabe des Fahrzeugs mit vollem Kraftstofftank bzw. voller Ladekapazität bei Elektrofahrzeugen ist seitens des Vermieters nicht verpflichtend. Der Mieter hingegen ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug bei Rückgabe mit dem gleichen Füll- bzw. Ladestand zurückzugeben, der bei der Übernahme protokolliert wurde.
II. Die Nutzung des Mietfahrzeugs im Ausland, außerhalb Deutschlands, wird vom Vermieter untersagt.
III. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen B) II. dieser AGB verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR an den Vermieter.
IV. Mautpflichtige Mietfahrzeuge in Deutschland sind vom Vermieter mit den notwendigen Erfassungsgeräten ausgestattet. Die anfallenden Mautkosten während der Mietzeit trägt der Mieter zusätzlich zum Mietpreis. Diese werden ihm nachträglich vom Vermieter in Rechnung gestellt.
V. Mit Blick auf die den Vertragsparteien bekannten außergewöhnlichen Risiken bei der Vermietung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu führen.
VI. Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter alle ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und -dokumente unaufgefordert zurückzugeben. Zur Sicherstellung dieser Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, eine Sicherheit einzubehalten.
VII. Die Nutzung des Fahrzeugs ist für folgende Zwecke untersagt:
- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen
- Fahren abseits befestigter Straßen und Wege
- Teilnahme an Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings
- Beförderung von Gefahrgut
- Nutzung bei oder zur Begehung von Straftaten
VIII. In sämtlichen Fahrzeugen ist das Rauchen, einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten und sogenannten „Vaporizern“, strengstens verboten. Verstößt der Mieter oder ein von ihm beförderter Dritter schuldhaft gegen dieses Rauchverbot, kann der Vermieter eine in der Preisübersicht (Anlage 1) festgelegte Pauschale in Rechnung stellen. Dem Mieter ist es gestattet nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
C) Reservierung eines Mietfahrzeuges
I. Bei der Reservierung hat der Mieter die Möglichkeit, eine Vorbestellung für einen Mietwagen aufzugeben. Solche Reservierungsanfragen dienen der Vorbereitung des Vertragsabschlusses und beziehen sich auf eine bestimmte Fahrzeuggruppe. Die Reservierungsbestätigung stellt eine Übersicht der wichtigsten Vertragsbestandteile dar. Der endgültige Mietvertrag wird erst bei Beginn der Mietzeit geschlossen, nachdem alle erforderlichen Dokumente vorgelegt wurden.
II. Reservierungen können jederzeit in Textform storniert werden. Im Falle einer Stornierung sowie bei Nichterscheinen (No-Show) kann der Vermieter eine nach dem Zeitpunkt der Stornierung gestaffelte Pauschale gemäß Anlage 1 berechnen. Dem Mieter bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vermietung des Fahrzeugs werden angerechnet.
III. Wünscht der Mieter eine Zustellung oder Abholung des Mietwagens, sind die Kosten vorab zu zahlen.
D) Mietpreis und Zahlungsbedingungen
I. Der Mietpreis und Zusatzkosten ergeben sich aus dem Mietvertrag. Der Mietpreis ist zusammen mit der Kaution im Voraus zu zahlen.
II. Weitere Kosten gemäß Anlage 1 können entstehen, zum Beispiel für:
- Sonderreinigung / Geruchsneutralisation
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten
- Schadenbearbeitung
- Verlorene Schlüssel
- Nicht zurückgegebenes Zubehör
- Mautkosten
III. Der Mieter kann nachweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
IV. Bei Zahlung per Kreditkarte darf der Vermieter Schäden und Selbstbeteiligungen darüber abrechnen.
V. Bei EC-Zahlung wird die voraussichtliche Miete plus Kaution eingezogen; Nachforderungen dürfen per Lastschrift erfolgen.
E) Mietzeit und außerordentliche Kündigung
I. Die Mietzeit ergibt sich aus dem Mietvertrag.
II. Das Fahrzeug ist innerhalb der Geschäftszeiten an derselben Station zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
III. Verlängerungen müssen vor Ablauf angefragt werden; der Vermieter muss zustimmen. Eine einfach fortgesetzte Nutzung verlängert den Vertrag nicht (§ 545 BGB ausgeschlossen).
IV. Wird nicht verlängert, verliert der Mieter Rechte wie Versicherungsschutz und Haftungsreduzierung. Für jeden überzogenen Tag ist der volle Mietpreis zu zahlen.
V. Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
F) Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter muss den Mietwagen sorgfältig behandeln, Verkehrssicherheit prüfen, Ölstand und Reifendruck kontrollieren, Fahrzeugdaten beachten und das Fahrzeug sichern. Bei LKW gelten zusätzlich Last- und Höhenvorgaben.
G) Schäden am Mietwagen
I. Technische Probleme sind unverzüglich zu melden. Reparaturen nur mit Zustimmung und in Marken-Fachwerkstätten.
II. Schäden durch Unfall
Ein Unfallschaden ist jedes verkehrsbedingte Ereignis mit Sachschaden. Der Mieter muss:
- die Polizei verständigen und vor Ort bleiben,
- Daten aller Beteiligten aufnehmen,
- einen Schadenbericht abgeben.
Er darf kein Schuldanerkenntnis abgeben und muss den Vermieter sofort informieren.
H) Haftung des Mieters
I. Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung (CDW)
Durch eine CDW kann die Selbstbeteiligung reduziert werden. Der Vermieter darf diese einziehen. Verkehrsverstöße sind ausgeschlossen.
II. Unbeschränkte Haftung trotz Haftungsbeschränkung
Die Haftungsreduzierung gilt nicht bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten.
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung eines Schadens haftet der Mieter bzw. Fahrer zu 100 % des entstandenen Schadens; eine vereinbarte CDW oder Kaskoversicherung findet keine Anwendung.
Weitere Ausschlüsse der Haftungsreduzierung:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Überlassen an Personen ohne Fahrerlaubnis
- verbotene Nutzungen (Motorsport, Offroad etc.)
- ungenehmigte Mietzeitüberschreitung
- Fahrten ins Ausland
Der Vermieter kann Ersatz für Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Gutachten, Mietausfall und weitere Aufwendungen verlangen.
I) Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei grober Fahrlässigkeit oder bei Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für mitgeführte Gegenstände wird nicht gehaftet. Bei Kühlfahrzeugen wird nicht für Güterschäden gehaftet.
J) Schlichtung
Der Vermieter nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Die OS-Plattform dient der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung.
K) Schlussbestimmungen
I. Rechte aus dem Mietvertrag darf der Vermieter abtreten.
II. Ungültige Bestimmungen berühren die übrigen nicht.
III. Es gilt deutsches Recht.
IV. Gerichtsstand ist Bremen, wenn der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Anlage 1 – Preisübersicht
Stornierung / No-Show (gestaffelt vom vereinbarten Mietpreis):
- mehr als 7 Tage vor Mietbeginn: 50 € Bearbeitungspauschale
- 7 Tage bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises, mindestens 50 €
- weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises, mindestens 50 €
- am Anmiettag oder No-Show: 80 % des Mietpreises, mindestens 50 €
Unerlaubte Grenzüberschreitung: 500 €
Bearbeitungspauschale: 30 €
Bearbeitungspauschale Ausland: 100 €
Schadenbearbeitung: 100 €
Sonderreinigung: 250 €
Rauchverstoß: 150 €